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GLOSSAR
Fachchinesisch einfach erklärt.*
ABTRETUNG
Eine Abtretung bezeichnet die Übertragung einer Forderung. Heraus entsteht ein neuer Gläubiger. Dieser Vorgang wird auch Zession genannt werden.
ANSPRUCHSGRUNDLAGE
(teilweise abgekürzt als AGL) ist ein juristischer Begriff, der eine Regelung oder Rechtsnorm bezeichnet, die dem Anspruchsinhaber einen bestimmten Anspruch bzw. ein subjektives Recht gegen den Anspruchsgegner gewährt.
ANTRAGSDATEN
Antragsdaten enthalten Informationen über beispielsweise die Eröffnung eines Kundenkontos für ein Dauerschuldverhältnis (Kunden- oder Girokonto, Konto bei Mobilfunkanbieter oder Kreditkartenanbieter) oder die Anfrage zu einem Versicherungsvertrag. Antragsdaten entstehen immer dann, wenn vom Verbraucher eine Einwilligungsklausel unterzeichnet wurde.
AUSKUNFT / BONITÄTSAUSKUNFT
Eine Auskunft ist ein (elektronisches) Dokument mit bonitätsrelevanten Informationen zu einer Person oder Firma. Eine Bonitätsauskunft wird von Unternehmen als Entscheidungshilfe bei der Vergabe von Konsum- oder Warenkrediten eingesetzt. Das können zum Beispiel Bestellprozesse im Onlinehandel sein.
AUSKUNFTEI
Auskunfteien sind private Unternehmen, die Bonitätsinformationen über Privatpersonen oder Firmen an ihre Kunden weitergeben und damit das Risikomanagement von Unternehmen unterstützen. Auskünfte werden nur an Unternehmen erteilt, wenn diese das berechtigte Interesse daran gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angeben können.
AUSTAUSCHPFÄNDUNG
Die Austauschpfändung ist im § 811a Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Durch die Austauschpfändung kann der Gläubiger unpfändbare Gegenstände mit hohem Wert, gegen preiswertere Exemplare gleicher Art austauschen (z.B. hochwertiger Flachbildfernseher gegen einen alten Röhrenfernseher).
AUSSERGERICHTLICHER EINIGUNGSVERSUCH
Der Außergerichtliche Einigungsversuch wird häufig in Insolvenzverfahren angewandt. Er bezeichnet den Einigungsversuch des Schuldners mit dem Gläubiger. Ziel dabei ist es, einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan herbeizuführen. Hierbei gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Gläubiger zustimmen.
Der außergerichtliche Einigungsversuch kann in verschiedenen Formen zustandekommen, z.B. Ratenzahlung, Schuldenerlass, Teilzahlung usw.
BDIU
Beim BDIU handelt es sich um den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Auch die solvendi GmbH ist Mitglied im BDIU.
BONITÄT
Die Bonität ist die Fähigkeit einer Person, eines Unternehmens oder eines Staates, die aufkommenden Forderungen auszugleichen. Wirtschaftlich gesehen ist es die Rückzahlungsfähigkeit, die Bereitschaft zurückzuzahlen nennt man Zahlungswilligkeit.
Bonitätsprüfungen werden bei Geschäftsanbahnungen im Vertrieb genutzt, sowie im Inkasso und Forderungsmanagement um hilfreiche Informationen zu erlangen um ggf. nachfolgende Kosten im Mahnprozess zu vermeiden.
DRITTSCHULDNER
Als Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet.
Beispiel Arbeitseinkommen.
Der Arbeitgeber ist Drittschuldner, sobald das Arbeitseinkommen eines Schuldners gepfändet ist. Die Pfändung muss durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Pfüb) erfolgen.
FACTORING
siehe Abtretung.
FORDERUNGSPFÄNDUNG
Eine Forderungspfändung entsteht, wenn ein Gläubiger zur Befriedigung seiner Schuld Forderungen (z.B. Lohn) pfänden lässt. Es sind Forderungen die der Schuldner gegen Dritte hat.
INKASSOERLAUBNIS
Ein Inkassounternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis um tätig werden zu dürfen. In Ihrer Tätigkeit unterliegen Inkassounternehmen der Überwachung der jeweiligen Registrierungsbehörde, dem zuständigen Landgericht.
INKASSOVERTRAG
Im Inkassovertrag werden die Bedingungen zwischen dem Auftraggeber/Gläubiger und dem Inkassounternehmen geregelt.
INKASSOVOLLMACHT
Durch die Inkassovollmacht regelt der Gläubiger die Maßnahmen, die das Inkassounternehmen für die Beitreibung der Forderungen, gegen den Schuldner, einleiten darf.
KAUF AUF RECHNUNG
Beim Kauf auf Rechnung handelt es sich um eine Zahlart, die ein Verkäufer einem Käufer einräumt. Zuerst wird die Ware inklusive Rechnung an den Käufer geliefert. Erst danach muss der Käufer die offene Rechnung für die Warenlieferung bezahlen. Der Kauf auf Rechnung ist eine häufig im Versand- und Internethandel verwendete Bezahlmöglichkeit. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Warenkredit.
LASTSCHRIFT
Die Lastschrift ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Ausführung einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger (zum Beispiel Verkäufer) seiner Bank den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen (zum Beispiel Käufer) bei dessen Bank einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und seinem eigenen Konto gutzuschreiben.
LOHNPFÄNDUNG
Die Lohnpfändung oder Gehaltspfändung ist ein weiteres Mittel der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Diese richtet sich gegen den Arbeitgeber des Schuldners als Drittschuldner.
Hierbei wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfüB) beantragt. Dieser PfüB wird dem Drittschuldner und dem Schuldner zugestellt. Der Arbeitgeber ist nunmehr verpflichtet, den Pfändungsfreibetrag an den Schuldner und alle darüberliegende Beträge an den Gläubiger auszukehren.
NEGATIVMERKMALE
In der Regel wird zwischen den folgenden Negativmerkmalen unterschieden:
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weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
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Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
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Harte Negativmerkmale: Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung, Nichtabgabe der Vermögensauskunft (ab 01.01.2013)
ONLINE-BESTELLUNG
Bei der Online-Bestellung werden die gewünschten Waren und Dienstleistungen direkt in einem Shop im Internet bestellt.
PFANDRECHT
Das Pfandrecht ist ein Sicherungsinstrument einer Forderung.
PFÄNDUNG
Unter der Pfändung wird die Beschlagnahmung von Sachen, Rechten (z. B. Forderungen des Schuldners gegen Dritte), und sonstigen Vermögensrechten verstanden. Ziel ist es, die Forderung eines Gläubigers zu befriedigen. Hierbei erfolgt die Pfändung in der Regel im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen.
PFÄNDUNGSFREIGRENZE
In Deutschland darf ein Schuldner einen gewissen Teil seines Einkommens bei einer Pfändung behalten. Diesen Betrag nennt man Pfändungsfreigrenze. Durch die Anzahl unterhaltspflichtiger Personen wird die Pfändungsfreigrenze bemessen.
PFÄNDUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfüB) wird beim zuständigen Amtsgericht durch den Gläubiger beantragt. Sobald ein Pfüb zugestellt wurde, darf der Drittschuldner das Geld nicht mehr an den Schuldner auszahlen.
RECHNUNG, OFFENE
Eine Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine erbrachte Warenlieferung oder Dienstleistung. In der Rechnung steht normalerweise ein Zahlungsziel (zum Beispiel zahlbar ohne Abzug in 30 Tagen). Eine offene Rechnung liegt dann vor, wenn der Empfänger das Rechnungsdokument erhalten hat, die Leistung erbracht, jedoch noch nicht bezahlt wurde.
SEPA, SINGLE EURO PAYMENTS AREA
Bezeichnet den Euro-Zahlungsverkehrsraum, bestehend aus derzeit 32 Ländern, darunter die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz.
SCORING (WAHRSCHEINLICHKEITSWERT-ERMITTLUNG)
Der Wahrscheinlichkeits- oder Scorewert wird von Auskunfteien berechnet und von deren Kunden eingesetzt. Der Wahrscheinlichkeitswert unterstützt Unternehmen, um bei (Waren-)Kreditentscheidungen verlässliche Annahmen über ein künftiges Zahlungsverhalten zu treffen und dabei einen objektiven Maßstab anzulegen. Dabei sollen im Interesse einer verantwortungsvollen Kreditvergabe sowohl die persönliche Situation wie auch die wirtschaftlichen Interessen der Kunden angemessen beachtet werden. Der Scorewert stellt eine Prognose dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsverpflichtung erfüllt wird. Zur Berechnung werden wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Verfahren eingesetztleistungen direkt in einem Shop im Internet bestellt.
SCHADENSERSATZ
Ein Schuldner, der sich im Verzug befindet, ist gesetzlich verpflichtet dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen (z.B. Verzugszinsen, Inkassokosten, Gerichtskosten, Mahnkosten usw.).
TELEFONINKASSO
Eine professionelle, präventive und seriöse Mahntelefonie ist ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Forderungsmanagements. Kern des präventiven Forderungsmanagements von solvendi ist die Telefonie. Die Telefonie wird dabei im Bereich des Forderungsmanagements sowohl reaktiv als auch präventiv eingesetzt. Bei dem reaktiven Ansatz beginnt die Mahntelefonie bereits ab dem 1. Tag der Fälligkeit und endet mit der Abgabe an das klassische Inkasso.
Während des Inkassoverfahrens wird weiterhin die telefonische Unterstützung zum Einsatz gebracht.
TILGUNG
Tilgung wird die Rückführung einer Schuld genannt. Daneben kann die Schuld aus zahlreichen weiteren Gründen erlöschen, wie z.B. durch Hinterlegung, Aufrechnung etc.
VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für private Personen.
VERGLEICH
Ein Vergleich ist ein Vertrag, in dem beide Parteien den Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege von gegenseitigem Nachgebens beseitigen.
Voraussetzungen für einen Vergleich sind:
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Zwischen den Parteien besteht ein gestörtes Rechtsverhältnis.
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Der Streit wird im Rahmen eines Vertrages durch gegenseitiges Nachgeben beendet.
VORKASSE
Vorkasse ist eine Zahlart, die oft in Onlineshops angeboten wird. Hier überweist der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis vorab. Sobald die Zahlung beim Verkäufer eingetroffen ist, wird die Ware an den Käufer versendet.
ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
Eine Zahlungsaufforderung wird in Form zum Beispiel einer Mahnung schriftlich dargelegt. Dabei handelt es sich um ein nachdrückliches Verlangen nach einer Leistung.
ZAHLUNGSDIENSTLEISTER (PAYMENT SERVICE PROVIDER)
Ein Unternehmen, das für Händler unter anderem elektronische Zahlungstransaktionen entgegennimmt, authentifiziert, abwickelt und hierzu dem Händler ggf. auch die entsprechende Software zur Verfügung stellt.
ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Ein zahlungsunfähiger Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr pünktlich und vollständig erfüllen.
* Die genannten Begriffsdefinitionen dienen allein der Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. Die solvendi GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der genannten Informationen.